Onlineportal der Bußgeldstelle
Auf allen Anhörungen und Verwarnungen erhalten Sie (unten rechts) individuelle Zugangsdaten zum Onlineportal der Bußgeldstelle. Hier können Sie auch ggf. vorhandene Fotos bei Geschwindigkeitsüberschreitungen einsehen und Mitteilungen/Äußerungen hinterlassen.
Telefon
Eine Auskunftserteilung zu einzelnen Verfahren ist aus datenschutzrechtlichen Gründen am Telefon nicht möglich.
Sie erhalten unter der Rufnummer (030) 4664-796796 jedoch allgemeine Auskünfte.
Diese Informationen finden Sie auch auf diesen Seiten (z.B. Fragen und Antworten) sowie auf den Ihnen übersandten Schreiben.
Fax:
Telefax: (030) 4664-796197 / (030) 4664-796198
(Aus dem Ausland statt der 0 bitte die Vorwahl +49 wählen)
E-Mail:
bussgeldstelle@bowi.berlin.de
Bitte geben Sie in jedem Fall Ihr Aktenzeichen an, da eine Bearbeitung ansonsten nicht möglich ist. Wegen der noch fehlenden elektronischen Signatur kann ein Rechtsbehelf (z.B. Einspruch) per E-Mail nicht wirksam eingelegt werden.
Wenn Ihnen kein Aktenzeichen der Bußgeldstelle bekannt ist, wenden Sie sich bitte mit konkreten Anliegen an service@bowi.berlin.de
Hinweis:
Die Bußgeldstelle wird versuchen, Ihr Anliegen schriftlich zu klären, etwa z.B. durch Übersendung von Unterlagen oder Aktenbestandteilen. Anders als im Verwaltungsverfahren erfolgt im Bußgeldverfahren jedoch in der Regel keine schriftliche Auseinandersetzung mit Einlassungen und Rechtsauffassungen. Hier ist jeweils auf die formalen Rechtsbehelfe zu verweisen, die jeder anfechtbare Bescheid enthält. Sofern keine schriftliche Erledigung von Anliegen möglich ist kann in Einzelfällen auch ein persönlicher Termin in der Bußgeldstelle angeboten werden.
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid:
Betroffene können gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich per Briefpost oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen (§ 67 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten – OWiG). Bei einer Niederschrift wird Ihr Einspruch nebst Begründung von einem Mitarbeitenden der Bußgeldstelle lediglich aufgeschrieben. Inhalte des Falles können dabei nicht besprochen werden.
Wenn Sie die Aufnahme eines Einspruchs im Wege der Niederschrift vor Ort in der Bußgeldstelle wünschen, ist dies dienstags von 09 Uhr bis 11 Uhr und donnerstags von 14 Uhr bis 15 Uhr in der Magazinstraße 5, 10179 Berlin möglich.
Die telefonische Entgegennahme von Einsprüchen zur Niederschrift ist ebenfalls möglich. Hierfür steht für Sie die Rufnummer (030) 4664-796910 dienstags von 09 Uhr bis 11 Uhr und donnerstags von 14 Uhr bis 15 Uhr zur Verfügung.