Förderung zur Entwicklung gemeinwohlorientierter Nutzungsmodelle kirchlicher Gebäude unter Einbeziehung kleinerer Religionsgemeinschaften (2026–2028)

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt stellt für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 Fördermittel zur Entwicklung gemeinwohlorientierter Nutzungsmodelle kirchlicher Gebäude bereit.

Ziel der Förderung ist es, an zwei konkreten kirchlichen Standorten modellhafte Nutzungsansätze zu entwickeln, die exemplarisch aufzeigen, wie kirchliche Gebäude langfristig als soziale, kulturelle, bildungsbezogene und integrative Infrastruktur genutzt, organisiert und betrieben werden können. Die modellhaft entwickelten Ansätze sollen unterschiedliche Bedarfe, Akteur*innenkonstellationen und Nutzungspotenziale berücksichtigen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Einbindung kleinerer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Die gewonnenen Erkenntnisse sollen über den konkreten Projektkontext hinaus nutzbar gemacht werden und zur nachhaltigen Sicherung kirchlicher Gebäude als gemeinwohlorientierte Orte beitragen.

Antragsberechtigung

Förderberechtigt sind:

• eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft in Kooperation mit mindestens einer weiteren Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft und einer zivilgesellschaftlichen Organisation mit Sitz in Berlin
• zivilgesellschaftliche Organisation mit Sitz in Berlin in Kooperation mit mindestens zwei Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften
Eine Verankerung in der Berliner Zivilgesellschaft sowie Erfahrungen in der Konzeption, Durchführung und Moderation gemeinwesenbezogener Dialogformate, insbesondere im Zusammenführen unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher Akteure, sind ausdrücklich erwünscht. Darüber hinaus werden Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Behörden, Verwaltungen sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bei der Förderentscheidung positiv berücksichtigt.

Förderumfang

Die Mindestförderhöhe beträgt nach Abzug der Eigenmittel 30.000 € und ist auf maximal 100.000,00 € je Projektvorhaben und je Haushaltsjahr beschränkt. Der Einsatz von Eigenmitteln und zivilgesellschaftlichem Engagement werden vorausgesetzt. Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i. V. m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Der Förderzeitraum kann vom 01.06.2026 bis zum 31.12.2028 beantragt werden.

Bewerbungsverfahren

Antragsteller*innen haben einen schriftlichen Antrag einzureichen, der neben der Projektbeschreibung auch einen Kosten- und Finanzierungsplan enthält. Der Antrag wird auf seine Förderfähigkeit hin geprüft. Unvollständige Anträge werden abgelehnt. Entschieden wird ausschließlich auf der Grundlage der rechtzeitig eingegangenen und vollständigen Antragsunterlagen.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

- eine aktuelle Satzung
- Aktuelle Registerauszüge
- ein Nachweis zur steuerlichen Behandlung / Freistellungsbescheid des Finanzamtes
- Nachweis der Legitimation des Unterzeichnenden, ggf. eine Vertretungsvollmacht
- ein Wirtschafts-/Haushalts- oder Finanzierungsplan nebst Anlagen
- Gegebenenfalls eine Zusage eines Drittelmittelgebers

Die Einsendefrist ist der 20.04.2026

Einsendeanschrift

Ihre Anträge richten Sie zunächst digital an bkrw-projekte@kultur.berlin.de [Scans mit Unterschrift und Anlagen] und im Original unterschrieben per Post an die

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Der Beauftragte für Kirchen, Religions-
und Weltanschauungsgemeinschaften
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin
Betreff: Projektantrag Modellvorhaben ab dem Haushaltsjahr 2026

Nähere Informationen sowie alle weiteren Fördervoraussetzungen finden Sie in den Förderkriterien.

  • Förderkriterien 2026-2028

    DOCX-Dokument (62.0 kB) - Stand: 02/2026

  • Antragsformular

    Zur Antragstellung sind das Antragsformular sowie die Anlage „Finanzierungsplan“ zu verwenden.

    XLSX-Dokument (58.0 kB) - Stand: 02/2026

  • Finanzierungsplan

    Der Finanzierungsplan ist für jedes Haushaltsjahr gesondert auszuweisen. Pro Haushaltsjahr können Fördermittel in Höhe von mindestens 30.000 € bis maximal 100.000 € beantragt werden.

    XLSX-Dokument (35.5 kB) - Stand: 02/2026

  • Vordruck Verwendungsnachweis

    Für die Erstellung des Zwischen- und Verwendungsnachweises ist das Verwendungsnachweisformular zu nutzen.

    DOCX-Dokument (53.3 kB) - Stand: 02/2026

  • Hinweise Verwendungsprüfung

    Bitte beachten Sie die Hinweise zur Erstellung eines Zwischen- und Verwendungsnachweises.

    DOCX-Dokument (34.4 kB) - Stand: 02/2026

Der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Frau Anna Wiese