Klimagerechtes Haushalten

Ausgleich von CO2-Emissionen mit grünen Investitionen für Netto-Nullvektor

Was ist unter klimagerechtem Haushalten zu verstehen?

Mit dem klimagerechten Haushalten werden die für Klimaschutz und Klimaanpassung relevanten Haushaltsansätze im Rahmen der Haushaltsaufstellung durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen systematisch erfasst und veröffentlicht. Dies soll das Verständnis über die Wirkung des Landeshaushalts in Bezug zu den Zielen Berlins im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung verbessern.

Warum wird das klimagerechte Haushalten durchgeführt?

Der Senat von Berlin hat sich zum Pariser Klimaschutzübereinkommen bekannt und mit dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes zu entsprechendem Handeln verpflichtet. Das macht Investitionen in Klimaschutz und Klimaanpassung sowie eine entsprechende Schwerpunktsetzung in der Haushaltspolitik erforderlich. Das gilt unter anderem für Ausgaben für öffentliche Gebäude und Fahrzeugflotten, für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, den Ausbau von Solaranlagen, für die Wärme- und Mobilitätswende und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, etwa für den Ausbau des Stadtgrüns. Die öffentlichen Mittel sollten aus Sicht des Klimaschutzes möglichst so eingesetzt werden, dass die Potenziale zur Einsparung von CO2-Emissionen im Einflussbereich des Landes ausgeschöpft werden können und der Landeshaushalt so zur Erreichung der Berliner Klimaschutzziele beiträgt. Zur deren Erreichung bleiben daneben weitere, öffentliche Investitionen, aber auch solche aus der Wirtschaft und Privathaushalten erforderlich.

Das klimagerechte Haushalten soll dazu einen Beitrag leisten. Es handelt sich um einen innovativen Ansatz, mit dem Klimaschutz als Querschnittsaufgabe bei der Haushaltsaufstellung verstärkt Berücksichtigung finden soll. Das klimagerechte Haushalten schafft in erster Linie Transparenz. Ein direkter Einfluss auf die Entscheidung über Haushaltsmittel ist nicht gegeben.

Verfahren

Das klimagerechte Haushalten wurde als Pilotprojekt erstmals zum Doppelhaushalt 2024/2025 eingeführt und dann zum Doppelhaushalt 2026/2027 erneut durchgeführt.

Parallel zur Aufstellung der jeweiligen Doppelhaushalte erfolgte eine Abfrage der für Klimaschutz und Klimaanpassung relevanten Mittelanmeldungen bei den verschiedenen, öffentlichen Stellen. Dazu gehörte auch die Benennung der jeweils mit Investitionen zu erreichenden CO2-Einsparungen. Die entsprechende Aufforderung erfolgte mit dem jeweiligen Aufstellungsrundschreiben. Die Eingaben wurden ausgewertet und in zwei Berichten zum klimagerechten Haushalten, jeweils für die Haupt- und Bezirksverwaltungen, zusammengestellt.

Die sich daraus ergebenden Berichte zum klimagerechten Haushalten werden auf dieser Seite veröffentlicht.

Berichte zum Doppelhaushalt 2026/2027

  • Bericht zum klimagerechen Haushalten - Hauptverwaltung

    PDF-Dokument (1.3 MB)

Berichte zum Doppelhaushalt 2024/2025

  • Bericht zum klimagerechten Haushalten - Hauptverwaltung

    PDF-Dokument (3.8 MB)

  • Bericht zum klimagerechten Haushalten - Bezirksverwaltungen

    PDF-Dokument (1.7 MB)