Fassadenbegrünungen können ebenso lang bestehen wie das Gebäude. Voraussetzung ist jedoch eine regelmäßige Pflege und Bewässerung für eine langanhaltend gute Qualität und aus Gründen des Brandschutzes.
Die bei bodengebundenen Begrünungen ein- bis zweimal jährlich durchzuführenden Pflegemaßnahmen sind…
- Rückschnitt, gegebenenfalls Einflechten in Kletterhilfen
- vom Bewuchs freihalten: Fenster, Fensterläden, Dächer, Fallrohre, Blitzableiter, Markisen und Luftaustrittsöffnungen
- Entfernen von abgestorbenen Pflanzenteilen
- Kontrolle und ggf. erforderliche Ergänzung der Anbindung
- gegebenenfalls Düngen und Wässern
- Ersetzen von ausgefallen Pflanzen
Zu den bei wandgebundenen Begrünungen fünf- bis zehnmal jährlich durchzuführenden Pflegemaßnahmen kommen hinzu…
- Inspektion und Wartung der Pflanzgefäße
- Nährstoffversorgung
Im privaten Bereich können Fassadenbegrünungen unter Beachtung der Absturzsicherung und praktischer Erfahrung bis zu einer maximalen Höhe von 4 m in selbstständiger Pflege betreut werden. Alles, was darüber hinaus geht, sollte von Fachbetrieben instandgehalten werden. Bei einer Höhe über 4 Metern sind Begrünungen oft nur von einem Hubsteiger aus erreichbar. Hierfür sind ausreichend Aufstellfläche, Schutz gegen herabfallende Teile und gegebenenfalls Absperrungen von öffentlichem Straßenraum nötig.
Die Wartung der technischen Einrichtungen von Vertikalbegrünungen ist ebenso wichtig wie die Pflege der Vegetation. Kontrolliert werden sollten stets auf ihre Funktionsfähigkeit mindestens zweimal im Jahr:
- Eine gegebenenfalls vorhandene Bewässerungsanlage oder Zisterne inklusive Technik, einschließlich Winterfestigkeit
- Eine gegebenenfalls vorhandene Konstruktion für den Halt der Pflanzen; Kontrolle der konstruktiven Bauteile, insbesondere der Verankerung
- Eine gegebenenfalls vorhandenen Fernwartung
- Eine gegebenenfalls vorhandene Entwässerungseinrichtung
Alle Einrichtungen sind regelmäßig von Fachkundigen zu prüfen und zu reinigen. Die Prüfung erfolgt durch Sichtkontrolle und durch Funktionstests. Die Intervalle für die Prüfung und/oder den Austausch der einzelnen technischen Komponenten werden durch die Vorgaben der Hersteller oder durch die besondere Beanspruchung definiert.
Alle Reinigungsmittel, die mit den Pflanzen oder dem Gießwasser in Kontakt kommen, müssen schonend und pflanzenverträglich sein.
Inspektionen können vom Betreiber vorgenommen, Wartungen, Instandhaltungen und Austausch dürfen nur von Fachkundigen durchgeführt werden.