Grün an Brücken

Ufer am Gosener Kanal

Für Brückenbauvorhaben sind vorbereitend Baufeldfreimachungen durchzuführen. Vor Baubeginn, baubegleitend und nach Bauende ist die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig, um den Eingriff in die Natur, der durch das Bauvorhaben verursacht wird, wieder zu kompensieren.

  • Notwendige Baufeldfreimachung vor Brückenbau

    Notwendige Baufeldfreimachung vor Brückenbau

  • Kompensationsmaßnahme Rauchschwalbenpfütze

    Kompensationsmaßnahme Rauchschwalbenpfütze

  • Umsetzung von Fledermäusen

    Umsetzung von Fledermäusen

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Kontakt

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Naturschutz und Stadtgrün
Gruppe „Freiraumgestaltung und Landschaftsbau“

Frau Stecker-Albrecht