Für Brückenbauvorhaben sind vorbereitend Baufeldfreimachungen durchzuführen. Vor Baubeginn, baubegleitend und nach Bauende ist die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig, um den Eingriff in die Natur, der durch das Bauvorhaben verursacht wird, wieder zu kompensieren.
Grün an Brücken
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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Naturschutz und Stadtgrün
Gruppe „Freiraumgestaltung und Landschaftsbau“
Frau Stecker-Albrecht