Die Allgemeine Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes dient als verwaltungsinterne Vorschrift der Vereinfachung sowie der Vereinheitlichung im Vorgehen gegen Ordnungswidrigkeiten.
Seit 5. November 2025 sind die Änderungen des Bußgeldkatalogs von 22. Oktober 2019 in Kraft getreten.
Die Anlage 1 Abfallwirtschaft sowie die Anlage 2 Immissionsschutz wurden vollständig ersetzt.
In der Anlage 6 Straßenreinigung wurde unter der laufenden Nummer 7.1 (Nichtentfernung von Hundekot) die Angabe der Geldbuße in Euro in Höhe von 80-300 durch die Angabe 100-350 ersetzt.
Bis auf diese Änderungen bleiben die Regelungen des Bußgeldkatalogs vom 22. Oktober 2019 weiterhin gültig.