Über das Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren ist die finanzielle Grundsicherung von mehr als 60 Einrichtungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Selbsthilfe bis Ende 2030 garantiert. Dies umfasst Nachbarschaftszentren, Selbsthilfekontaktstellen und übergreifende qualitätsunterstützende Projekte.
Nähere Informationen über Zielsetzung und Aufgaben können dem Rahmenfördervertrag (2026 bis 2030) zur Förderung gesamtstädtischer zuwendungsfinanzierter Angebote und zentraler Aufgaben der Wohlfahrtsverbände entnommen werden. Er bildet die Grundlage für die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren.
Die unter anderem aus den Sachberichten der geförderten Projekte erstellten Jahresberichte weisen neben statistischen Erhebungen auch Entwicklungen aus, die Informationen zum Bürgerschaftlichen Engagement und zur Entwicklung der Stadtgesellschaft geben.
Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung ist für die gesamtstädtische Planung, Steuerung und Weiterentwicklung des Förderbereichs Stadtteilzentren verantwortlich. Das umfasst u.a. die Gremienarbeit und die Zusammenarbeit mit der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Darüber wird im Rahmen der Begleitung und Kontrolle der Projekte die Fachaufsicht über das als Bewilligungsstelle eingesetzte Landesamt für Gesundheit und Soziales ausgeübt.