Der Rahmenfördervertrag zwischen dem Land Berlin und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der sozialen, gesundheitlichen und integrativen Infrastruktur in Berlin. Er dient der Förderung von Projekten in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Integration und Stadtteilentwicklung und wird auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes Berlin umgesetzt.
Der vierte Rahmenfördervertrag (2026–2030)
Mit der vierten Förderperiode (2026–2030) baut der Rahmenfördervertrag auf den Erfolgen der vergangenen Jahre auf und passt die Förderung gezielt an die aktuellen Herausforderungen an. Dazu gehören die Folgen der sozialen Ungleichheit, der demografische Wandel, die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in den Kiezen.
Gleichzeitig setzt der neue Vertrag wichtige Impulse für mehr Transparenz und Effizienz in der Förderung. Durch modellhafte Erprobungen von Reformvorschlägen werden Verwaltungsprozesse vereinfacht und die Mittel noch zielgerichteter eingesetzt. So bleibt der Rahmenfördervertrag ein zukunftsweisendes Instrument, das flexibel auf neue Bedarfe reagieren kann.
Kooperation
Der Rahmenfördervertrag basiert auf einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Land Berlin und den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege:
- Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
- Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V.
- Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Berlin e.V.
- Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
- Jüdische Gemeinde zu Berlin.
Vertreten wird das Land Berlin durch die Senatsverwaltungen für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.
Gemeinsam verfolgen die Vertragsparteien das Ziel, eine inklusive, vielfältige und lebenswerte Stadtgesellschaft zu gestalten, in der alle Menschen Zugang zu Angeboten in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Integration und Stadtteilentwicklung haben.
Die vier Förderprogramme
Der Rahmenfördervertrag umfasst vier zentrale Förderprogramme, die sich gegenseitig ergänzen und eine Unterstützung der Berliner Bevölkerung gewährleisten: