Rahmenfördervertrag

Der Rahmenfördervertrag zwischen dem Land Berlin und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der sozialen, gesundheitlichen und integrativen Infrastruktur in Berlin. Er dient der Förderung von Projekten in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Integration und Stadtteilentwicklung und wird auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes Berlin umgesetzt.

Der vierte Rahmenfördervertrag (2026–2030)

Mit der vierten Förderperiode (2026–2030) baut der Rahmenfördervertrag auf den Erfolgen der vergangenen Jahre auf und passt die Förderung gezielt an die aktuellen Herausforderungen an. Dazu gehören die Folgen der sozialen Ungleichheit, der demografische Wandel, die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte sowie die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in den Kiezen.

Gleichzeitig setzt der neue Vertrag wichtige Impulse für mehr Transparenz und Effizienz in der Förderung. Durch modellhafte Erprobungen von Reformvorschlägen werden Verwaltungsprozesse vereinfacht und die Mittel noch zielgerichteter eingesetzt. So bleibt der Rahmenfördervertrag ein zukunftsweisendes Instrument, das flexibel auf neue Bedarfe reagieren kann.

Kooperation

Der Rahmenfördervertrag basiert auf einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Land Berlin und den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege:

  • Arbeiterwohlfahrt (AWO)
  • Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
  • Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V.
  • Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Berlin e.V.
  • Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
  • Jüdische Gemeinde zu Berlin.

Vertreten wird das Land Berlin durch die Senatsverwaltungen für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.

Gemeinsam verfolgen die Vertragsparteien das Ziel, eine inklusive, vielfältige und lebenswerte Stadtgesellschaft zu gestalten, in der alle Menschen Zugang zu Angeboten in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Integration und Stadtteilentwicklung haben.

Die vier Förderprogramme

Der Rahmenfördervertrag umfasst vier zentrale Förderprogramme, die sich gegenseitig ergänzen und eine Unterstützung der Berliner Bevölkerung gewährleisten:

IGP

Integriertes Gesundheitsprogramm (IGP)

Mit dem Integrierten Gesundheitsprogramm (IGP) fördert das Land Berlin wichtige gesundheitsbezogene Projekte an den Schnittstellen zwischen den verschiedenen sozialen Sicherungssystemen. Weitere Informationen

IFP STZ

Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ)

Das Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren ermöglicht die finanzielle Unterstützung von Nachbarschaftshäusern und Selbsthilfekontaktstellen in allen Berliner Bezirken – und damit die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement und Gemeinwesen. Weitere Informationen

ISP

Integriertes Sozialprogramm (ISP)

Das ISP sichert weitreichende soziale Infrastruktur‑Projekte zur Unterstützung z. B. von Wohnungsnotfallhilfe, Behindertenhilfe, Besuchsdiensten und Schuldnerberatung ab. Weitere Informationen

FP INT

Förderprogramm Integration (FP INT)

In dem Förderprogramm Integration werden gesamtstädtisch ausgerichtete Projekte gefördert, die die Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte unterstützen, wie aktuell die Migrationssozialdienste. Weitere Informationen

Ziele und Schwerpunkte

Der Rahmenfördervertrag verfolgt folgende übergeordnete Ziele:

  • Sicherung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur: Der Rahmenfördervertrag gewährleistet einen verlässlichen fünfjährigen Rahmen für die zuwendungsfinanzierte Förderung und Weiterentwicklung von Projekten in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Integration und Stadtteilentwicklung.
  • Stärkung der Teilhabe und Partizipation: Projekte und Maßnahmen zielen darauf ab, Benachteiligungen abzubauen und die Teilhabe aller Berlinerinnen und Berliner am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
  • Förderung von Vielfalt und Inklusion: Der Vertrag unterstützt die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, des Bundesteilhabegesetzes sowie die Förderung von Gender-Mainstreaming, Diversity und Antidiskriminierung.
  • Sozialraumorientierung und Prävention: Die Förderung stärkt die sozialräumliche Arbeit und setzt auf präventive Maßnahmen, um soziale, psychosoziale und gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
  • Transparenz und Verantwortung: Alle geförderten Projekte sind verpflichtet, ihre Förderung durch das Land Berlin öffentlich zu machen und an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) teilzunehmen.

Finanzierung und Vertragslaufzeit

Für die vierte Förderperiode (2026–2030) stellt das Land Berlin jährlich über 93 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden auf die vier Förderprogramme verteilt und ermöglichen eine verlässliche Planung und Umsetzung der geförderten Projekte. Die Förderung berücksichtigt zudem tarifliche Steigerungen und eine bedarfsgerechte Neuverteilung der Mittel.

Der Rahmenfördervertrag läuft vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030.

Gremien und Steuerung

Die Umsetzung des Rahmenfördervertrags wird durch ein Lenkungsgremium gesteuert, in dem Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin und der Wohlfahrtsverbände zusammenarbeiten. Das Gremium trifft Entscheidungen zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Förderprogramme, zur Verteilung der Mittel und zur Evaluation der geförderten Projekte.

Gemeinsam für Berlin

Der Rahmenfördervertrag ist ein Erfolgsmodell der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Land Berlin und den Wohlfahrtsverbänden. Er trägt dazu bei, dass Berlin eine lebenswerte, inklusive und vielfältige Stadt für alle bleibt. Durch die Förderung von Projekten in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Integration und Stadtteilentwicklung leisten die Vertragsparteien einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung einer solidarischen und zukunftsfähigen Stadtgesellschaft.

Vertragsunterlagen

Die offiziellen Vertragsdokumente des Rahmenfördervertrags (2026–2030) stehen hier zur Ansicht bereit:

Symbol eines Vertrags

Anlage 1 zum Rahmenfördervertrag über die Spitzenverbandsförderung und die Förderprogramme in den Bereichen Gesundheit, Integration und Soziales im Land Berlin

Zur vorgehenden Förderperiode

Der dritte Rahmenfördervertrag (2021–2025) legte den Grundstein für die aktuelle Förderperiode und setzte wichtige Impulse für die soziale Infrastruktur in Berlin.

Mehr zum dritten Rahmenfördervertrag

Kontakt

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung