Darstellung der Verkehrsunfälle mit Todesfolge wie in § 21 Absatz 2 Berliner Mobilitätsgesetz vorgesehen.

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Ergebnisse der Suche - Darstellung der Verkehrsunfälle mit Todesfolge wie in § 21 Absatz 2 Berliner Mobilitätsgesetz vorgesehen.

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Nr. Unfallort Beteiligte Getötete Personen Abhilfe Maßnahmen Sachstand Unfallbericht
6
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Aroser Allee Pkw (Alleinunfall) (4.) Im Pkw fahrende Person Keine Maßnahmen mit Begründung: Der Unfall­hergang liefert nach derzeitigem Stand keine Anhalts­punkte dafür, dass das Risiko für ein ähnliches Ereignis durch eine Ver­änderung der örtlichen Infra­struktur reduziert werden könnte. Bestätigt in der Unfall­kommission am 20.03.2026 Download
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Mariendorfer Damm Pkw (Alleinunfall) (3.) Im Pkw fahrende Person Keine Maßnahmen mit Begründung: Der Unfall­hergang liefert nach derzeitigem Stand keine Anhalts­punkte dafür, dass das Risiko für ein ähnliches Ereignis durch eine Ver­änderung der örtlichen Infra­struktur reduziert werden könnte. Ohne Einfluss auf dieses Unfall­ereignis wird dem Straßen­bau­last­träger empfohlen, eine Schad­stelle in der Fahr­bahn­decke des Marien­dorfer Damms in Fahrt­richtung Norden zu beseitigen. Bestätigt in der Unfall­kommission am 20.03.2026 Download
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Hellersdorfer Straße Pkw / Lkw (2.) Im Pkw fahrende Person Keine Maßnahmen mit Begründung: Der Unfall­hergang liefert nach derzeitigem Stand keine Anhalts­punkte dafür, dass das Risiko für ein ähnliches Ereignis durch eine Ver­änderung der örtlichen Infra­struktur reduziert werden könnte. Ohne Einfluss auf dieses Unfall­ereignis wird ein absolutes Halte­verbot in der Hellers­dorfer Straße ab der Bus­halte­stelle „U-Bahnhof Kienberg“ bis zur Luzin­straße in Fahrt­richtung Süden angeordnet. Bestätigt in der Unfall­kommission am 20.02.2026 Download
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Aroser Allee / Genfer Straße Pkw / Lkw (1.) Im Pkw fahrende Person Keine Maßnahmen mit Begründung: Der Unfall­hergang liefert nach derzeitigem Stand keine Anhalts­punkte dafür, dass das Risiko für ein ähnliches Ereignis durch eine Ver­änderung der örtlichen Infra­struktur reduziert werden könnte. Bestätigt in der Unfall­kommission am 20.02.2026 Download
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Messedamm / Halenseestraße / A100 Stadtring / A100 Autobahndreieck Funkturm Lkw / Krad (1.) Krad fahrende Person Fahr­bahn­schäden in der Örtlich­keit sollten zu gegebener Zeit behoben werden, da die Örtlich­keit gegenwärtig Umleitungs­strecke der A100 ist. Es wird empfohlen, die Auto­bahn GmbH mit­ein­zu­beziehen, da durch die Umleitung des Verkehrs eine erhebliche Mehr­belastung besteht. Bestätigt in der Unfall­kommission am 23.01.2026 Download
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Clayallee 321 Pkw / Lkw (1.) Im Lkw fahrende Person Keine Maßnahmen mit Begründung: Der Unfall­hergang liefert nach derzeitigem Stand keine Anhalts­punkte dafür, dass das Risiko für ein ähnliches Ereignis durch eine Ver­änderung der örtlichen Infra­struktur reduziert werden könnte. Nebenbefund: Dem Straßen­bau­last­träger wird empfohlen, mehrere klein­formatige Bohr­kern­löcher in der Fahr­bahn­decke zu verschließen. Bestätigt in der Unfall­kommission am 23.01.2026 Download

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