Schneller, einfacher kostengünstiger – Senat bringt Einfach-Bauen-Berlin-Gesetz auf den Weg

Pressemitteilung vom 17.03.2026

Aus der Sitzung des Senats am 17. März 2026:

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler den Entwurf des Gesetzes für einfaches Bauen (Einfach-Bauen-Berlin-Gesetz) zur Kenntnis genommen und ihn dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorlegen.

Mit dem Artikelgesetz werden drei bestehende Gesetze geändert: die Bauordnung für Berlin (BauO Bln), das Berliner Denkmalschutzgesetz (DSchG Bln) und das Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB). Zusätzlich soll bis Mai 2026 ein untergesetzliches Maßnahmenpaket mit Prüf- und Arbeitsaufträgen für die Senatsverwaltung erarbeitet und durch den Senat beschlossen werden, um weitere Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene vorzubereiten und unterstützende Aktivitäten, wie zum Beispiel die Erstellung von Leitfäden, digitalen Tools und Quickchecks, zu ergreifen.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch die Absenkung rechtlicher Standards und die Beschleunigung von Verfahren eine Antwort auf die anhaltend hohen Baukosten zu geben und so einen geeigneten Rahmen für einfaches und kostengünstiges Bauen zu schaffen – insbesondere der Bau bezahlbarer Wohnungen soll ermöglicht werden.

Durch Änderung der Bauordnung ist es beispielsweise geplant, den Umbau bzw. die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnzwecken noch weiter zu erleichtern, indem rechtliche Anforderungen zum Brand-, Wärme, Schall- und Erschütterungsschutz an bestehende Gebäude- und Bauteile abgesenkt werden. Weitere geplante Vereinfachungen betreffen unter anderem notwendige Abstandsflächen, die Einführung einer Rechtsgrundlage zur Nutzung von Vereinigungsbaulasten, die reduzierte Mindestraumhöhe von Aufenthaltsräumen in Dachgeschossen oder den Wegfall der Verpflichtung zur Realisierung von Abstellräumen für Wohnungen.

Im Baugenehmigungsverfahren soll eine Möglichkeit geschaffen werden, das gesamte öffentliche Recht zur Prüfung zu stellen, sodass die Baugenehmigung den Schlusspunkt der Prüfung darstellt und damit vor dem Baubeginn keine weiteren Kontrollen und Bescheide erforderlich werden. Mit einer neuen Regelung zum Verfahrensablauf in der Bauordnung sowie einer klärenden Regelung zur Zuständigkeit im AGBauGB soll darüber hinaus die Anwendung des sogenannten Bauturbos in Berlin erleichtert und das Bauen insgesamt beschleunigt werden. Die Änderung des Denkmalschutzgesetzes hat ebenfalls eine Vereinfachung zum Ziel, indem die Denkmalschutzbehörden zukünftig genehmigungsfreie Maßnahmen benennen und so Vorhabentragende und Verwaltung entlasten können.
Gemeinsam mit dem Ende 2024 in Kraft getretenen Schneller-Bauen-Gesetz wird das nun vorgelegte Gesetz für einfaches Bauen die Rahmenbedingungen für Bauvorhaben – insbesondere auch für den Bau bezahlbarer Wohnungen- spürbar verbessern.

Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Das Einfach-Bauen- Berlin-Gesetz ist nach dem Schneller-Bauen-Gesetz ein weiterer wichtiger Schritt, um den Wohnungsneubau in Berlin zu beschleunigen, einfacher und kostengünstiger zu machen. Wir wollen damit auch in Zukunft den Wohnungsbau in Berlin sichern, der in dieser Legislaturperiode bereits zu 80.000 neuen Wohnungen führen wird.“